Übersetzen darf in Deutschland jeder. Amtlich bestätigen darf nur, wer von einem Gericht dazu befugt wurde. Diese Befugnis ist der Unterschied zwischen einem guten Text und einem Dokument, das eine Behörde akzeptiert.
PoliLingua arbeitet ausschließlich mit gerichtlich befugten Fachleuten. Auf dieser Seite erfahren Sie, was diese Befugnis bedeutet, wie Sie sie prüfen und für welche Sprachen und Städte wir sie anbieten.
Woher die Befugnis kommt
Ein Landgericht oder Oberlandesgericht erteilt sie nach Prüfung von Fachqualifikation und persönlicher Zuverlässigkeit. Die Person leistet einen Eid und wird in ein Register eingetragen namentlich, mit Angabe der Sprachen, für die sie zugelassen ist.
Wichtig: Die Zulassung gilt pro Sprachrichtung. Wer für Türkisch eingetragen ist, darf nicht automatisch Arabisch bestätigen. Und sie gilt bundesweit das Gericht, das sie erteilt hat, spielt für die Gültigkeit keine Rolle.
Drei Wörter, dieselbe Sache
Je nach Bundesland heißt dieselbe Qualifikation anders. Es gibt keinen Unterschied im Wert, nur im Wortlaut des jeweiligen Landesrechts:
| Wortlaut |
Verwendet in |
| ermächtigt |
Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen |
| vereidigt |
Hamburg, Hessen, Saarland |
| beeidigt |
Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt |
Wenn ein Amt eine bestimmte Formulierung verlangt, meint es die Qualifikation, nicht das Wort. Eine Fachkraft aus Köln ist vor einem Gericht in München voll anerkannt.
Nicht dasselbe wie ein Dolmetscher
Der Unterschied hat praktische Folgen:
- Schriftlich — Dokumente, Urkunden, Verträge. Wird mit Stempel und Richtigkeitsvermerk bestätigt.
- Mündlich — Gerichtstermin, Notartermin, Eheschließung. Hier brauchen Sie eine Person, die zusätzlich für das Dolmetschen zugelassen ist.
Viele sind für beides zugelassen, viele nicht.